SCHEIDUNGSIMMOBILIE – DIESE OPTIONEN GIBT ES

Scheidungsimmobilie – Diese Optionen gibt es

Scheidungsimmobilie – Diese Optionen gibt es

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Verheiratete Paare haben oft ein gemeinsames Haus, das eine bedeutende finanzielle Komponente und Altersvorsorge dar. Aber wie regelt man die Immobilie bei einer Scheidung?

Ist ein Verkauf der Immobilie sofort erforderlich?



Nicht unbedingt. Wir unterstützen Sie dabei, die optimale Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie zu finden. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung für eine Beratung!

Immobilien und Zugewinngemeinschaft



Viele Ehepaare wählen bei der Hochzeit die Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass das während der Ehe erworbene Eigentum und Schulden beiden Ehepartnern gehören. Leider ist die Aufteilung selten problemlos.

Realteilung der Immobilie in zwei separate Wohnbereiche



Hier bleiben beide Ex-Partner in der Immobilie und besitzen jeweils einen Teil. Dies wird rechtlich durch eine notarielle Teilungserklärung im Grundbuch festgehalten. Nicht jede Immobilie eignet sich hierfür, daher sollte ein Experte konsultiert werden.

Die Immobilie den Kindern übertragen



Es besteht die Möglichkeit, die Immobilie auf die Kinder zu übertragen. Dafür braucht man die Zustimmung eines Vormundschaftsgerichts. Alternativ kann auch nur ein Ehepartner seinen Eigentumsanteil dem Kind schenken, was die Einwilligung des anderen Partners voraussetzt.

Übertragung: Ein Partner bleibt in der Immobilie und zahlt Ausgleich



Auch die Übertragung des Immobilieneigentums an einen Partner ist eine mögliche Lösung. Dabei erhält der andere Partner eine Ausgleichszahlung, die sich nach dem Marktwert HIER der Immobilie und den jeweiligen Eigentumsanteilen richtet. Man muss auch beachten, dass die laufenden Kredite übernommen werden müssen.

Zwangsversteigerung der Immobilie



Wenn keine Einigung möglich ist, kann die Immobilie öffentlich versteigert werden. Dabei ist Vorsicht notwendig: Der Erlös reicht oft nicht für die Schulden, und das Höchstgebot liegt meist unter dem möglichen Verkaufspreis. Dies führt oft zu Schulden, für die beide Ehepartner haften. Eine einvernehmliche Lösung ist daher stets vorzuziehen.

Das Haus vermieten



Wenn ein Verkauf unvorteilhaft ist oder das Haus nach der Scheidung nicht allein gehalten werden kann, könnte die Vermietung eine sinnvolle Option sein. In diesem Fall müssen die Ex-Partner gemeinsam als Vermieter agieren oder einen Makler beauftragen.

Immobilienverkauf nach Scheidung



Bei einer Scheidung entscheiden sich die meisten Paare für den Verkauf des Hauses. Nach Ablauf des Trennungsjahres hat jeder Ehepartner das Recht, den Verkauf der Immobilie zu verlangen. Ein erfahrener Immobilienmakler übernimmt Bewertung, Vermarktung und Verhandlung mit Käufern. So können Sie sich auf andere wichtige Aspekte der Scheidung konzentrieren.

Sollten Sie noch Fragen haben oder Unterstützung beim Verkauf brauchen, sind wir als erfahrene Immobilienmakler für Sie da. Zusammen finden wir die beste Lösung für Ihre Situation.

Brauchen Sie Beratung oder haben Fragen zum Kauf oder Verkauf einer Immobilie?

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung! Wir helfen Ihnen gern.

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